Strafregister
Ansprechpartner
Mario Wenzl
Bürgerservice
Strafregister
Das Strafregister ist ein zentral geführtes Register aller strafgerichtlichen Verurteilungen. Für die Führung des Strafregisters ist die Bundespolizeidirektion Wien (Strafregisteramt) zuständig.
Im Strafregister sind vor allem enthalten:
- alle rechtskräftigen Verurteilungen durch österreichische Strafgerichte
- alle rechtskräftigen Verurteilungen österreichischer StaatsbürgerInnen und solcher Personen, die in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben, durch ausländische Gerichte und
-alle sich auf diese Verurteilungen beziehenden Entscheidungen inländischer und ausländischer Strafgerichte
Mitzubringende Dokumente:
- Formular "Antrag auf Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung" (zum Downloaden)
- amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein)
- bei Antragstellung oder Abholung durch eine dritte Person: Vollmacht
Gebühren:
Antrag: € 8,60
Zeugnisgebühr: € 14,30 (entfällt, wenn die Strafregisterbescheinigung lediglich zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle dienen soll z.B. Arbeitgeber oder Behörde)
Bundesverwaltungsabgabe: € 2,10